Ehebauer Fahrzeugbau GmbH

Die Anhängerprofis

Die Ehebauer Fahrzeugbau GmbH bietet Ihnen maßgeschneiderte Anhängerlösungen für Pkw und Lkw.

09628 9217-0

Willkommen bei Ihrem Anhängerbauer aus Ursensollen

Das Team der Ehebauer Fahrzeugbau GmbH aus Ursensollen begrüßt Sie auf unserer Website.

 

Die Ehebauer Fahrzeugbau GmbH ist ein 1904 gegründetes Unternehmen und spezialisiert sich auf maßgeschneiderte Lösungen für Pkw- und Lkw-Anhänger in allen Größen und Variationen für Ihren individuellen Bedarf.

 

Seit 1965 bieten wir Ihnen einen umfassenden Anhängerverleih und führen auf über 10000 m² Fläche ständig über 300 Anhänger in unserer Ausstellung.

 

Dank eines umfangreichen Lagersortiments und einer kompetenten Meisterwerkstatt garantieren wir Ihnen jederzeit einen Top-Service.

Wir fertigen für Sie sowohl standardisierte Pkw- und Lkw-Anhänger als auch völlig individuelle Sonderanfertigungen. Ob Sie eine Transportlösung für Stück- und Schüttgut suchen, einen eigenen Wohnanhänger für Ihren Urlaub gestalten möchten oder eine zuverlässige und sichere Transportmöglichkeit für Ihr Boot, Jetski oder andere Sachen benötigen – das Team der Ehebauer Fahrzeugbau GmbH unterstützt Sie mit einer kompetenten Beratung und einer lösungsorientierten Fertigung nach höchsten Qualitätsstandards.

 

Lernen Sie unser Angebot auf den folgenden Seiten näher kennen und entdecken Sie auch unsere vielfältige Auswahl an Anhängern, die Sie direkt kaufen oder mieten können.

 

Das Team der Ehebauer Fahrzeugbau GmbH freut sich, Ihnen helfen zu dürfen.

Häufig gestellte technische Fragen 

  • Wann ist ein Anhänger gebremst oder ungebremst?

    Alle unsere Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtgewicht sind ungebremst, alle Anhänger ab 800 kg sind gebremst mit Rückfahrautomatik und Feststellbremse.

  • Welchen Anhänger darf ich mit meinem Führerschein fahren?

    Klasse B:

    Anhänger ungebremst bis 750 kg zul. Gesamtgewicht.

    Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht gebremst, jedoch darf die Kombination der max. zul. Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht überschreiten.


    Klasse BE:

    Führerscheininhaber der Klasse BE oder der alten Klasse 3 dürfen, ein entsprechendes Zugfahrzeug vorausgesetzt, jeden PKW-Anhänger ziehen.

  • Welche Anhängelast hat mein PKW?

    Die Anhängelast Ihres Fahrzeugs können Sie im Fahrzeugschein, bzw. der „Zulassungsbescheinigung I“, die seit 2005 den Fahrzeugschein ersetzt, nachsehen.


    Fahrzeugschein:

    Ziffer 28: Anhängelast bei Anhänger mit Bremse

    Ziffer 29: Anhängelast bei Anhänger ohne Bremse


    Zulassungsbescheinigung I:

    0.1 Anhängelast bei Anhänger mit Bremse

    0.2 Anhängelast bei Anhänger ohne Bremse

  • Mein PKW hat eine Anhängelast für gebremste Anhänger von 1200 kg, darf ich einen Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von 1500 kg ziehen?

    Ja. Prinzipiell darf mit jedem PKW jeder Anhänger gezogen werden, solange die Summe aus Leergewicht des Anhängers und Zuladung die Anhängelast des PKW nicht übersteigt. Dies gilt auch für ungebremste Anhänger.

  • Was ist die Stützlast?

    Für Anhänger und Zugfahrzeug wird vom Hersteller jeweils eine maximal zulässige Stützlast vorgeschrieben. Der niedrigere der beiden Werte bestimmt die für den Anhängerbetrieb geltende maximal zulässige Stützlast, diese darf bei der Beladung nicht überschritten werden.

    Für ein optimales Fahrverhalten sollte die Stützlast möglichst nahe an der maximal zulässigen Obergrenze liegen.

  • Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

    Bei Anhängerbetrieb gilt für PKWs die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

  • Ist eine 100 km/h-Zulassung für meinen Anhänger möglich?

    Ja. Jeder Anhänger kann für den 100 km/h-Betrieb zugelassen werden. Es müssen jedoch folgende Kriterien erfüllt werden:


    • Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
    • Die Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen für eine Geschwindigkeit von 120 km/h ausgelegt sein
    • Gebremste Anhänger werden mit speziellen Radstoßdämpfern ausgestattet. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf dann nicht mehr als das 1,1-Fache vom Leergewicht des Zugfahrzeugs betragen.
    • Bei ungebremsten Anhängern gilt: Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht mehr als das 0,3-Fache vom Leergewicht des Zugfahrzeugs betragen.

    Beispiel:

    Ihr PKW hat ein Leergewicht von 1600 kg. Sie möchten einen gebremsten Anhänger mit einem max. zul. Gesamtgewicht von 2500 kg mit 100 km/h bewegen. Der Anhänger muss auf ein max. zul. Gesamtgewicht von 1760 kg abgelastet werden.


    Achtung!!:

    Die 100 km/h-Regelung gilt nur auf Autobahnen und Schnellstraßen. Auf allen anderen Straßen gilt auch mit 100 km/h-Zulassung Tempo 80.

Häufig gestellte Fragen zum Kauf eines Anhängers

  • Ich möchte einen Anhänger kaufen. Wie läuft die Kaufabwicklung ab?

    Sobald Sie sich für einen Anhänger entschieden haben, senden wir Ihnen per Einschreiben den Fahrzeugbrief zu. Zur Zulassung Ihres Anhängers benötigen Sie lediglich eine EVB-Nummer Ihrer Versicherung sowie Ihren Personalausweis. Bitte lassen Sie sich ein einzeiliges Kennzeichen zuteilen. Nun können Sie Ihren Anhänger abholen.

  • Ist es möglich Anhänger zu finanzieren?

    Ja. Wir bieten unseren Gewerbekunden individuelle Finanzierungsmöglichkeiten an. Rufen Sie uns an, gerne beraten wir Sie in dieser Sache telefonisch.

  • Wie lange sind die Lieferzeiten für Anhänger?

    Wir haben ständig über 200 Anhänger am Lager und eine größere Menge in Vordisposition. Sollte der von Ihnen gewünschte Anhänger dennoch nicht sofort verfügbar sein, bestellen wir ihn selbstverständlich für Sie. Die Lieferzeit beträgt, abhängig von der aktuellen Auslastung im jeweiligen Werk, etwa 4 - 8 Wochen.

  • Was kostet ein Anhänger an Steuern?

    Die Steuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt 7,46 Euro je 200 kg verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht.

    Ein Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht kostet demnach 27,98 € Steuer im Jahr.

  • Müssen Anhänger versichert werden?

    Ja. Für KFZ-Anhänger ist vom Gesetzeber eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Praktisch jede Autoversicherung bietet auch Anhängerversicherungen an.

    Die Tarife für Haftpflicht liegen zwischen etwa 20 und 70 Euro, Haftpflicht inkl. Vollkasko zwischen etwa 200 und 500 Euro.


  • Wie lange habe ich auf meinen Anhänger Garantie?

    Bei uns haben Sie auf jedes Neufahrzeug volle 2 Jahre Garantie.

  • Wie oft muss ich mit meinem Anhänger zum TÜV?

    Ungebremste Anhänger:

    Erste fällige HU 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre.


    Gebremste Anhänger:

    Alle zwei Jahre.

Für jeden Einsatzzweck den richtigen Anhänger zur Hand

Ob Standard oder ganz nach Ihren Wünschen – die Ehebauer Fahrzeugbau GmbH steht Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Anhängerverkauf

       Alle Top-Marken im Angebot

  • Anhängerbau

       Individuell nach Ihren Vorgaben

  • Anhängerreparatur

        Für Eigen- und Fremdanhänger

  • Anhängervermietung

        Preisklasse 1-4, Wochenendtarife

Ihre Ansprechpartner für alles rund um Anhänger

Ersatzteile, Zubehör und Reparaturannahme

Herr Armin Hase
  09628 9217-21

  a.hase@ehebauer.de

Frau Irene Wiesner
09628 9217-29

  i.wiesner@ehebauer.de

   Geschäftsleitung


Herr Marko Wittl
09628 9217-11

  m.wittl@ehebauer.de


Herr Roland Stanglmeier

09628 9217-12

✉  r.stanglmeier@ehebauer.de

Anhänger Vermietung und Verkauf

Frau Gabriela Gioaba
09628 9217-17

  g.gioaba@ehebauer.de


Frau Leonie Gradl

09628 9217-26

✉  l.gradl@ehebauer.de



Pkw- und Lkw-Anhänger zur Anmietung und zum Kauf

Unsere Anhängerprofis aus Ursensollen freuen sich, auch Ihnen mit maßgeschneiderten Transportlösungen helfen zu dürfen. Weltweit exportieren wir Anhänger für unsere Kunden. Seit 1965 haben wir dabei bereits mehr als 35.000 kommerzielle und private Anhänger nach Kundenwünschen gefertigt und exportiert.

Icon Telefon

Benötigen Sie einen besonderen Anhänger für besondere Transportaufgaben? Unser Team berät Sie gerne persönlich.

09628 9217-0
Share by: